Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist, Kraft seines Amtes, der Pfarrer.
Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen, wird nicht alle sechs Jahre ein komplett neuer Kirchenvorstand gewählt, sondern es werden alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht hat, wer in der Gemeinde seinen Erstwohnsitz hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Bei der Wahl zum Kirchenvorstand unserer Pfarrgemeinde St. Agatha am 17./18. November 2018 wurden folgende Frauen und Männer gewählt:
- Bellendorf, Josef
- Lordieck, Johannes
- Mußmann, Hendrik
- Rentmeister, Ludger
- Schmidt, Franz
- Suwelack, Lambert (2. Vorsitzender)
- Dr. Tönnies, Peter
- Wienhues, Gregor
Bis 2021 bleiben im Kirchenvorstand:
- Dreckmann, Ludger
- Figgener, Elmar
- Kurapkat, Paul
- Roggenbuck, Ludger
- Stauder, Axel
- Dr. Schulte, Helmut
- Ulfkotte, Elisabeth
- Witteberg, Marco
Weiterhin gehören dem Kirchenvorstand folgende Personen an:
- Dr. Rüdiger, Stephan - Vorsitzender (Pfarrer)
- Esser, Claudia - Vertreter des Pfarreirat
Sitzungen
Die Sitzungen des Kirchenvorstandes finden, nach Bedarf, alle sechs bis acht Wochen statt. Bei den Sitzungen werden wir von einem Mitarbeiter der Zentralrendantur unterstützt. Ein zusätzliches Mitglied mit beratender Funktion stellt der Pfarreirat.