Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist, Kraft seines Amtes, der Pfarrer.
Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen, wird nicht alle sechs Jahre ein komplett neuer Kirchenvorstand gewählt, sondern es werden alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht hat, wer in der Gemeinde seinen Erstwohnsitz hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Bis 2027 bleiben im Amt:

Ludger Dreckmann
Friedhofausschuss

Elmar Figgener
Ausschuss für Liegenschaften und Gebäude

Georg Nachbarschulte
Personalausschuss

Ludger Roggenbuck
Finanzausschuss

Dr. Katharina Schulze-Oechtering
Kita-Ausschuss

Axel Stauder
Finanzausschuss

Maximilian Stevens
Ausschuss für Liegenschaften und Gebäude | Finanzausschuss

Marco Witteberg
Kita-Ausschuss
Bis 2024 bleiben im Amt:
Josef Bellendorf

Alexander Körner
Friedhofausschuss
Johannes Lordieck
Kita-Ausschuss
Hendrik Mußmann
2. Vorsitzender | Personalausschuss

Ludger Rentmeister
Kita-Ausschuss
Franz Schmidt
Friedhofausschuss
Dr. Peter Tönnies
Personalausschuss

Gregor Wienhues
Ausschuss für Liegenschaften und Gebäude
Weiterhin gehören dem Kirchenvorstand folgende Personen an:
- Dr. Rüdiger, Stephan – Vorsitzender (Pfarrer)
- Esser, Claudia – Vertreterin des Pfarreirats
Sitzungen
Die Sitzungen des Kirchenvorstandes finden, nach Bedarf, alle sechs bis acht Wochen statt. Bei den Sitzungen werden wir von einem Mitarbeiter der Zentralrendantur unterstützt. Ein zusätzliches Mitglied mit beratender Funktion stellt der Pfarreirat.